Oberfreistuhl

Das Femegericht (mhd. veme), auch "Freistuhl" oder "heimliches Gericht" genannt, war ein geheimes Strafgericht, das sich im Mittelalter ausgehend von den westfälischen Grafengerichten entwickelte. In Arnsberg wurde das Femegericht, dessen prominentester Kläger Oswald von Wolkenstein war, erstmals 1174 erwähnt. Das mittelalterliche Gericht wurde mit einem Freigrafen (Richter) und mindestens sieben ehrbaren freien Bürgern im Amt der Schöffen besetzt. Nur die Schöffen waren als Wissende in die Geheimnisse der Feme eingeweiht und mussten bei ihrer Vereidigung schwören

„vor weib und kind, vor sand und wind“

dass sie die Regeln niemals verraten. Den Schöffen kam vor Gericht eine ganz besondere Bedeutung zu, denn sie waren nicht nur die Urteilsfinder im Prozess, sondern mussten die Strafe durch Erhängen auch vollstrecken. Als Wahrzeichen der Feme wurde vor der Gerichtsverhandlung das blanke Schwert auf den Gerichtstisch gelegt, ein Zeichen dafür, dass hier die Leibes- und Lebensstrafe verhängt werden durfte. Unter den westfälischen Freistühlen kam dem Arnsberger Freistuhl eine besondere Bedeutung zu.

1437 tagte hier die Versammlung der Freischöffen, um die Arnsberger Reformation zu verabschieden, die die für alle Freistühle geltenden Regeln festlegte. Schon bald darauf wurde der Arnsberger Freistuhl zum Oberfreistuhl erklärt, das heißt, er erhielt die Berechtigung, an bestimmten Tagen alle Freigrafen zu versammeln, um ihre Handlungen zu prüfen.

Erfahren Sie im Rahmen unserer regelmäßigen Stadtführungen oder thematischen Stadtführungen mehr das Fehmegericht, die Arnsberger Mauern und Türme, über die Adelshöfe, den Alten Markt mit dem Glockenturm sowie andere Arnsberger Sehenswürdigkeiten.

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